Das bieten wir Ihnen an
Wir stehen immer hinter unserer Arbeit. Sollten Sie Beanstandungen hinsichtlich unserer Services bezüglich Klimaanlage haben, werden wir unser Bestes tun, Sie zufriedenzustellen. Bei unseren Arbeiten verwenden wir nur Teile mit Herstellergarantie.
Hinweis:
Seit dem 1. Januar 2015 ist die EU-Verordnung Nr. 517/2014 für Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen in Kraft. Kältemittelfüllmengen werden nicht mehr in kg, sondern nach ihrem Treibhauspotential (Global Warming Potential) gewichtet. Aus Kältemittelfüll-menge und Treibhauspotential errechnet sich ein Äquivalent in Tonnen CO2. In Abhängigkeit von diesem Äquivalent sind in definierten Zeitabständen Dichtheitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen und die damit verbundene Haftung obliegen dem Betreiber der Anlage.